AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand September 2019

Allgemeine Mietbedingungen

Die Firma „Classic Cars Event Oldtimervermietung“ Inhaber Wolfgang Meisberger, Geschäftsführerin und Mietwagen Konzession Inhaberin Karin Meisberger, erbringt mit als Oldtimer, für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge mit H-Zulassung, Dienstleistungen – Vermietung von Historischen Fahrzeugen. Dazu zählt die gewerbliche Personenbeförderung sowie das zur Verfügung Stellen der Fahrzeuge für Werbezwecke. Alle Fahrzeuge haben keine Klimatisierung. Die Vermietung der Fahrzeuge ist für die Kunden / Mieter immer ausschließlich kombiniert mit unserem Chauffeur Service. Es können mit dem Chauffeur weitere drei Personen, eventuell bei kleineren Menschen auch vier Personen befördert werden.
Sind die Parteien sich einige gewordenen, erhält der Kunde / Mieter von uns die schriftliche Auftragsbestätigung / Beförderungsvertrag. In dieser werden unter anderem die Mietdauer, der Abholort, die Fahrstrecke und der Ort des Fahrendes festgelegt. Der Beförderungsvertrag / Auftragsbestätigung beinhaltet, das dass Endgeld der Dienstleistung vorab geregelt wird. In der Auftragsbestätigung / Beförderungsvertrag ist eine Anzahlung von 100€ vereinbart.
Jederzeit kann im gegenseitigen Einvernehmen der Beförderungsvertrag / Auftragsbestätigung schriftlich ergänzt werden. Erforderlich bei Wunsch des Mieters für eine bestimmte Fahrstrecke zu wählen um Bsp. eine Blumendekoration auf dem Fahrzeug fachmännisch anbringen zu lassen.
Die Fahrzeuge werden nur auf geteerten Straßen und befestigten Wegen mit gebundener Straßendecke, gefahren.

Sicherheit

Unsere Fahrzeuge verfügen lediglich über Rückhaltesysteme. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das die passive Sicherheit der Fahrzeuge nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht. Eventuelle hieraus abgeleitete Schadensersatzforderungen, sind ausgeschlossen.
Es ist erforderlich den Sicherheitsanweisungen des Chauffeurs Folge zu leisten. Falls dies nicht befolgt wird, kann die Vermietung sofort abgebrochen werden und unter Freistellung der Vermieter von allen weiteren Leistungspflichten ist die Fälligkeit des vereinbarten Mietzins gegeben.

Regelmäßigkeit der Pflege der Fahrzeuge

Unsere Fahrzeuge werden jedes Jahr beim TÜV vorgeführt, sodass eventuelle Mängel ausgeschlossen werden können.
Nach jedem Einsatz der Beförderung werden die Fahrzeuge Innen – und Außen gereinigt. Ob das Nachfüllen der Schmierstoffen des Fahrzeuges erforderlich ist, wird auch nach jeder Beförderung überprüft. Ebenso mit dem Kraftstoff.

Sobald die Anzahlung von 100€ geleistet ist, erfolgt die Auftragsbestätigung / Beförderungsvertrag als bindend. Erfolgt die Vereinbarte Anzahlung nicht, kann der Vermieter das Fahrzeug an einen anderen Kunden weiter vermieten. Sonderwünsche des Mieters / Kunden sind im Einvernehmen mit dem Vermieter während der Anmietung möglich und werden schriftlich als Ergänzung des Beförderungsvertrages / Auftragsbestätigung, vorgenommen.

Der Kunde / Mieter erkennt die Zahlungsbedingungen verbindlich an. Ist der Beförderungsauftrag beendet, erfolgt die Abrechnung. Es wird nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet außer der Mieter / Kunde benötigt unseren Dienst doch länger als erwartet, dann wird nachberechnet mit einer Taktung von angefangenen halben Stunden. Der restliche Miet-Beförderungspreis ist dann sofort und ohne Skonto fällig.

Haftungsbeschränkungen

Eine Schadensersatzhaftung besteht nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur in der Höhe nach begrenzt auf den vertagstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet er nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grob Fahrlässigkeit beruht.

Da es sich um Historische Fahrzeuge / Oldtimer handelt, wird keine Garantie und Haftung übernommen, falls ein Fahrzug kurzfristig aus technischen Gründen den Beförderungsauftrag nicht ausführen kann. In solch einem Fall wird der bereits gezahlte Betrag an den Kunden / Mieter zurückerstattet. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, in diesem Fall kurzfristig für den Mieter / Kunden ein fremdes Fahrzeug, auf seine Kosten zur Verfügung zu Stellen.

Es werden keine Beförderungsfahrten bei ungeeigneter Witterung Bsp. Glätte, Verwendung von Streusalz auf den Straßen sowie Hagel und Starkregen, stattfinden. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihre, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit der Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjährten Schadensersatzansprüchen, für die nach dieser Ziffer de Haftung beschränkt ist, ein einem Jahr.

Mängelrüge

Der Mieter / Kunde verpflichtet sich Mängel an der Leistungserbringung am Tag der Leistung gegenüber dem Chauffeur unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängel ausgeschlossen.

Stornierung

Eine Vertragskündigung oder Vertragsaufhebung seitens des Mieters / Kunde ist ohne zwingenden nachweisbaren Grund unzulässig. Für storniere Einzelleistungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der gesamten Einzelleistung erhoben.

Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

Verschiedenes

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Firma „Classic Cars Event Oldtimervermietung“ und dem Kunden / Mieter sowie au die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die vorstehenden AGBs finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Amtsgericht des Geschäftssitzes des Viermeters. Dies gilt auch soweit der Kunde dein Kaufmann in Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wir die Gültigkeit es Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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